Liebe Mitgesellschafterinnen, liebe Mitgesellschafter,
während unserer Gesellschafterversammlungen am 16. und. 18. Juli 2024 haben wir über die Möglichkeit einer freiwilligen Beteiligung der Städte Rüthen und Büren gemäß §6 EEG berichtet und entsprechende Beschlüsse gefasst.
§ 6 des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) erlaubt den Betreibern von Windenergieanlagen und Solarparks, den anliegenden Kommunen bis zu 0,2 Cent je Kilowattstunde Strom als einseitige Zuwendung ohne Gegenleistung zu zahlen.
Auf diesem Wege strebt der Gesetzgeber an, dass die Akzeptanz regenerativer Energiegewinnung vor Ort gesteigert werden.
Es handelt sich dabei um eine rein freiwillige Leistung, die bei Windrädern auch nur ab der 1 MW Klasse möglich ist. Wenn solche Zahlungen beabsichtigt sind, müssen diese anteilig allen betroffenen Kommunen im Umkreis von 2,5 km um die Anlage angeboten werden.
Mit der Anpassung des Erneuerbaren-Energiegesetzes wurde zum 1. Januar 2023 die Möglichkeit eröffnet, Gemeinden auch an der Wertschöpfung von bereits bestehenden Windenergie- und Photovoltaik-Freiflächenanlagen zu beteiligen.
Dadurch, dass der Netzbetreiber in bestimmten Fällen diese Abgabe an den Windkraftbetreiber zurückerstattet, kann gewährleistet werden, dass die Kommunen oder Bundesländer mit besonders vielen Windenergieanlagen eher an dieser freiwilligen Zahlung teilhaben, als die Landstriche ohne Windräder und ohne PV-Freilandanlagen.
In Rüthen wurde eine solche freiwillige 0,2 ct Zahlung je erzeugter Kilowattstunde erstmalig von der Rüthener Bürgerenergie für den Solarpark Schawiggenknapp für das Ertragsjahr 2023 geleistet.
Jetzt hat sich auch die Heddinghäuser Bürgerwind Projektierungsgesellschaft bereit erklärt, für die sechs Anlagen an der L 776 entsprechende Zahlungen an die Gemeinden Rüthen und Büren zu leisten und die erforderlichen Verträge unterzeichnet. Die Gelder kommen dem jeweiligen allgemeinen Haushalt zugute und können dazu beitragen, die Abgaben der Bürger abzumildern.
Die Verwaltung erhofft sich durch diese guten Beispiele, dass noch andere Betreiber von Bestandsanlagen überzeugt werden können, dass solche Unterstützung der Kommunen auch Ihnen selbst zugutekommt.
Die ohnehin schon gezahlten Nutzungsentgelte der Windparks Heddinghausen und Ettingerhof, welche jährlich den Fördertopf Windenergie füllen, um Vereine, Verbände und Organisationen aus dem Rüthener Stadtgebiet für ihre gemeinnützigen Projekte zu unterstützen, bleiben von diesen Zusatzleistungen unberührt.
Das Kommunalbeteiligungsmodell nach § 6 EEG 2023 soll sich positiv auf die Energiewende im ländlichen Raum auswirken und den Gemeinden Entwicklungschancen bieten.
Der entsprechende Vertrag mit der Stadt Rüthen wurde nun gemeinsam mit Bürgermeister Weiken am 15.08.2024 unterzeichnet.
Die Heddinghäuser Bürgerwind ist im Stadtgebiet Rüthen der erste Windpark mit Bestandsanlagen, der eine solche Vereinbarung mit der Stadt getroffen hat.
Bürgermeister Weiken hat sich nochmal ausdrücklich für das Angebot zur Zahlung der 0,2ct/kWh der Heddinghäuser Bürgerwind bedankt.
Mit freundlichen Grüßen
Heddinghäuser Bürgerwind