Die Heddinghäuser Bürgerwind  plant zwischen Heddinghausen und Hemmergrund beidseitig der L 776 einen Bürgerwindpark mit bis zu 6 Windenergieanlagen (WEA). Ziel der Gesellschaft ist es, den geplanten Bürgerwindpark als Einheit zu führen und langfristig zu betreiben. Im Nutzungsvertrag vom 18.11.2010 wurde vereinbart, die insgesamt 6 geplanten Windenergieanlagen (WEA) als Bürgerwindpark im Pool zu betreiben und nicht an Großinvestoren zu veräußern, um die Wertschöpfung in der Region zu belassen. Die Heddinghäuser Bürgerwind  verfügt über die erforderlichen vertraglichen Vereinbarungen mit den Grundstückseigentümern. Die Vereinbarungen gestatten die Realisierung des Vorhabens, soweit die immissionsschutzrechtlichen Voraussetzungen vorliegen. Auch die Erschließung ist gesichert. Bislang hatte die Stadt Rüthen für diesen Bereich die Ausweisung eines interkommunalen Industriegebietes vorgesehen. Eine der Voraussetzungen für die Realisierung eines derartigen Bürgerwindparks ist daher eine geänderte Darstellung im Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Rüthen.

Die Stadt Rüthen hat in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses der Stadtvertretung Rüthen am 29.06.2010 einstimmig ein Windkonzept beschlossen, welches die Funktion eines fachbezogenen Stadtentwicklungsplanes hat (Stadt Rüthen 2010). In diesem Konzept ist der Bereich der 29. Änderung als Suchraum und somit als potentiell geeignetes Windvorranggebiet dargestellt.

Unter Berücksichtigung der aktuellen Entwicklungen (Änderungen des Baugesetzbuches, hier insbesondere § 5 Abs. 2b und § 249, sowie neuer Windenergie-Erlass vom 11.07.2011) hat die Stadt Rüthen beschlossen, ein neues Konzept zur Nutzung der Windenergie unter dem Titel „Windkonzept Rüthen 2012“ aufzustellen. Mit Ratsbeschluss am 26.04.2012 wurde dieses Konzept beschlossen, in dem auch das Plangebiet als Windvorranggebiet dargestellt ist (STADT RÜTHEN 2012).

Im Rahmen der 29. Änderung des Flächennutzungsplans soll die auf dieser Fläche bestehende Darstellung „Fläche für die Landwirtschaft“ beibehalten und mit einer überlagernden Signatur „Vorrangzone für WEA“ als zusätzliche Nutzungsmöglichkeit versehen werden.

Der Geltungsbereich der 29. Änderung des FNP bezieht sich auf Flächen nördlich und südlich der L 776 im Grenzgebiet zur Stadt Büren, Kreis Paderborn sowie zum Regierungsbezirk Detmold. Die Flächengröße der geplanten Windvorrangzone beträgt insgesamt ca. 68 ha.

Lageplan der geplanten 29. FNP-Änderung Windvorrangzone Heddinghausen

Im Rahmen der 29. FNP-Änderung kam es zu drei TöB-Beteiligungen, bei denen die Planunterlagen auch im Rathaus der Stadt Rüthen für die Allgemeinheit offen auslagen. Die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs.1 fand am 12.05.2011 in Form einer Bürgerversammlung in der Schützenhalle Kneblinghausen statt.

In der Stadtvertreterversammlung am 1.07.2014 wurde die 29. FNP Änderung von der Stadt Rüthen einstimmig beschlossen und am 24.07.2014 von der Bezirksregierung Arnsberg genehmigt.

Sie ist nach der öffentlichen Bekanntmachung seit dem 1.09.2014 wirksam.

Der Bauantrag gem. BImschG wurde am 7.07.2014 beim Kreis Soest eingereicht.