Liebe Mitgesellschafterinnen, liebe Mitgesellschafter, während unserer Gesellschafterversammlungen am 16. und. 18. Juli 2024 haben wir über die Möglichkeit einer freiwilligen Beteiligung der Städte Rüthen und Büren gemäß §6 EEG berichtet und entsprechende Beschlüsse gefasst. § 6 des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) erlaubt
§6 EEG-Vereinbarung mit der Stadt Rüthen
